Sexting und Nudes

Sexting und Nudes
Deux smartphones face à face desquels sortent sur chacun un bras avec des sous-vêtements à la main

nter Sexting versteht man das Versenden intimer Nachrichten, Fotos oder Videos. Unter Jugendlichen ist das verbreitet und kann eine einvernehmliche Form sein, Nähe und Vertrauen auszudrücken. Sexting birgt aber Risiken: unerwünschte Weiterverbreitung, Erpressung (Sextortion), Mobbing oder rechtliche Folgen.

Mit der Digitalisierung hat sich auch das Kommunikationsverhalten verändert, gerade im Bereich von Beziehungen und Sexualität. Sexting kommt am häufigsten in jugendlichen Paarbeziehungen vor, wo das Teilen intimer Nachrichten als Ausdruck von Vertrauen gilt.

Die JAMES-Studie (2024) zeigt: Rund 12 % der Jugendlichen haben schon erotische Fotos oder Videos von sich verschickt, ein deutlich grösserer Teil hat solche schon erhalten. Mit zunehmendem Alter steigt die Häufigkeit.

Die meisten Jugendlichen behalten ihre Inhalte unter Kontrolle. Bei einer Minderheit gelangen Bilder aber ohne Zustimmung in Umlauf, oft mit gravierenden Folgen. Vor allem Mädchen sind bei einer Veröffentlichung stärker betroffen und werden im Netz härter beurteilt als Jungen.

Seit Juli 2024 gilt in der Schweiz ein neues Gesetz: Mit dem revidierten Sexualstrafrecht steht das Einverständnis im Zentrum. Früher konnte schon das einvernehmliche Versenden von Nacktbildern unter Jugendlichen strafbar sein. Heute machen sich Jugendliche nicht mehr strafbar, wenn sie ein Nacktbild von sich selbst an eine Person senden, die dieses Bild erhalten möchte. Straffrei ist einvernehmliches Sexting aber nur unter zwei Bedingungen: Der Altersunterschied beträgt höchstens drei Jahre, und die Beteiligten kennen sich persönlich. Eine reine Online-Bekanntschaft, die man nie im realen Leben getroffen hat, zählt nicht als persönlich bekannt.

Klar strafbar bleibt in jedem Fall, wer intime Inhalte ohne Zustimmung weiterverbreitet. Die Verantwortung trägt immer die verbreitende Person, nie die abgebildete.

Tipps

Der wirksamste Schutz ist das Gespräch.:

  • Offen und ohne Vorwürfe über Sexting sprechen, bevor es zum Thema wird. Erklären Sie die Risiken und die Rechtslage.
  • Ihr Kind darin bestärken, dass es jederzeit Nein sagen darf, auch wenn die andere Person Druck macht oder bereits selbst ein Bild geschickt hat. Und ebenso, ein Nein des Gegenübers zu akzeptieren.
  • Vermitteln, dass intime Bilder und persönliche Informationen privat bleiben und niemals ohne Zustimmung weitergegeben werden dürfen.
  • Ihrem Kind zusichern, dass es sich bei Druck, Erpressung oder einem geteilten Bild jederzeit an Sie wenden kann, ohne Angst vor Strafe oder Schuldzuweisung.

Wenn ihr Kind ungefragt ein Nacktbild erhält:

  • Das Bild nicht weiterleiten und nicht herumzeigen, das kann strafbar sein und schadet der betroffenen Person zusätzlich.
  • Die betroffene Person unterstützen statt verurteilen.
  • Eine Vertrauensperson oder Fachstelle einbeziehen.

Wenn ein intimes Bild ohne Einwilligung verbreitet wurde:

  • Ruhe bewahren und der betroffenen Person klarmachen, dass sie keine Schuld trägt.
  • Beweise sichern (Screenshots, Links) und den Inhalt bei der Plattform melden; die meisten Dienste löschen nicht-einvernehmliche Inhalte.
  • Rasch Unterstützung holen, bei einer Vertrauensperson und bei einer spezialisierten Fachstelle (siehe unten).
  • Bei der Löschung hilft der kostenlose Dienst Take It Down.
Schon gewusst?

In der Schweiz sind Jugendliche ab 10 Jahren strafmündig, auch beim Thema Sexting. Beim Jugendstrafrecht steht allerdings nicht Bestrafung im Vordergrund, sondern Erziehung und Entwicklung.

Zu beachten
  • Ein einmal versendetes Bild lässt sich nicht mehr zurückholen. Auch temporäre Nachrichten (etwa bei Snapchat) schützen nicht vor Screenshots.
  • Straffrei ist einvernehmliches Sexting unter Jugendlichen nur bei höchstens drei Jahren Altersunterschied und wenn sich die Beteiligten persönlich kennen.
  • Das Schutzalter für sexuelle Handlungen liegt in der Schweiz bei 16 Jahren.
  • Das Weiterverbreiten ohne Zustimmung ist strafbar (Art. 197a StGB). Verantwortlich ist immer die verbreitende Person.
  • Wird ein Kind zum Senden von Bildern gedrängt, bedroht oder erpresst (Sextortion), sind Drohung, Nötigung und Erpressung eigenständige Straftaten. Die betroffene Person trägt keine Schuld.
Schon gewusst?

Fachleute plädieren dafür, Jugendliche für einvernehmliches Sexting nicht zu kriminalisieren, sondern auf Medien- und Sexualpädagogik zu setzen. Genau diesem Gedanken folgt auch das revidierte Recht seit 2024.

FAQ
Ist Sexting grundsätzlich negativ?

Nein. Sexting kann Teil der normalen sexuellen Entwicklung im Jugendalter sein. Problematisch werden Druck, Missbrauch oder die Weitergabe von Bildern ohne Einwilligung.

Ist es schlimm, wenn sich Jugendliche Nudes schicken?

Nicht grundsätzlich, solange es einvernehmlich geschieht, privat bleibt und zwischen Jugendlichen ähnlichen Alters stattfindet, die sich persönlich kennen. Problematisch wird es, sobald Inhalte ohne Zustimmung weitergegeben werden.

Mein Kind hat ein Nacktbild erhalten. Was soll es tun?

Das Bild nicht weiterleiten, es löschen und sich bei Bedarf rasch an eine Vertrauensperson wenden. Schon das blosse Weiterleiten kann die Situation der betroffenen Person erheblich verschlimmern und rechtliche Folgen haben.

Was tun, wenn mein Kind unter Druck gesetzt oder erpresst wird?

Ernst nehmen und dem Kind versichern, dass es keine Schuld trägt. Nicht auf Forderungen eingehen, Beweise sichern und rasch Hilfe holen, bei der Polizei und bei einer spezialisierten Fachstelle. Erpressung, Drohung und Nötigung sind Straftaten.

Hilfreiche Informationen und eine anonyme Melde- und Beratungsstelle bietet clickandstop.ch, die Schweizer Anlaufstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Kinder und Jugendliche können sich zudem jederzeit vertraulich an die Beratung 147 von Pro Juventute wenden.

Zusätzliche Informationen zum Vorgehen sowie zur rechtlichen Lage finden Sie bei Kinderschutz Schweiz.

Videos
Pro Juventute Aufklärungskampagne
Cyber-Gefahren – Sexting unter Jugendlichen