Sexting und Nudes

Sexting und Nudes
Deux smartphones face à face desquels sortent sur chacun un bras avec des sous-vêtements à la main

Unter Sexting oder Nudes versteht man das Versenden intimer Inhalte (Bilder oder Nachrichten). Diese Praxis wird bei Jugendlichen immer häufiger. Auch wenn sie freiwillig und einvernehmlich sein kann, birgt sie Risiken: unerwünschte Weiterverbreitung, Erpressung, Mobbing oder rechtliche Folgen.

Mit der Digitalisierung hat sich auch das Kommunikationsverhalten verändert – besonders im Bereich Sexualität. Immer mehr junge Menschen leben einen Teil ihrer Intimität online. Das Versenden erotischer Nachrichten, Fotos oder Videos ist heute weit verbreitet.

Die James-Studie 2024 zeigt:

  • 12 % der 18- bis 19-Jährigen haben bereits erotische Fotos oder Videos von sich verschickt.
  • 30 % haben solche Inhalte schon erhalten.
  • Mit zunehmendem Alter steigt die Häufigkeit.

Die meisten Jugendlichen behalten ihre Inhalte unter Kontrolle. Doch bei einer Minderheit gelangen Bilder ohne Zustimmung in Umlauf – mit oft gravierenden Folgen. Vor allem Mädchen sind bei einer Veröffentlichung stärker betroffen und werden im Netz härter kritisiert als Jungen.

Seit Juli 2024 gilt in der Schweiz ein neues Gesetz: Früher war das Versenden erotischer Bilder an Minderjährige strafbar, selbst dann, wenn beide minderjährig und einverstanden waren. Heute steht das Einverständnis im Zentrum: Wer intime Inhalte ohne Zustimmung weiterverbreitet, macht sich strafbar. Nicht die betroffene Person, sondern die verbreitende Person trägt die Verantwortung.

Tipps

Am sichersten ist es, keine Nudes von sich selbst zu verschicken.

Wenn Sexting praktiziert wird:

  • Nur senden, wenn alle Beteiligten klar zugestimmt haben (Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden).
  • Erkennbare Merkmale vermeiden – z. B. Gesicht, Tattoos, Zimmer oder andere Details.
  • Fotos oder Videos besser nur direkt auf dem eigenen Gerät zeigen, nicht digital weiterleiten.
  • Erotische Fotos machen, ohne sich ganz nackt zu zeigen.
  • Auf Gegenseitigkeit bestehen: Wenn jemand Nudes verlangt, auch selbst welche einfordern.

Wenn man unerlaubt verbreitete Nudes erhält:

  • Sofort löschen – nicht weiterleiten und nicht herumzeigen.
  • Empathie zeigen und die betroffene Person unterstützen.
  • Darüber sprechen, um die Weiterverbreitung zu stoppen.

Wenn eigene Nudes veröffentlicht wurden:

  • Prüfen, wo und wie das Bild verbreitet wurde.
  • Beweise sichern (Screenshots, Links).
  • Inhalte sofort bei der Plattform melden – die meisten löschen nicht-einvernehmliche Inhalte.
  • Unterstützung bei Vertrauenspersonen suchen.
  • Gegebenenfalls die Echtheit abstreiten („Das bin nicht ich, das ist ein KI-Fake“).
  • Hilfe bei der Löschung durch spezialisierte Dienste wie *Take It Down* in Anspruch nehmen.
Schon gewusst?

In der Schweiz sind Kinder ab 10 Jahren strafmündig – auch beim Thema Sexting.

Zu beachten
  • Nach dem Versenden gibt es keine Garantie, dass Bilder nicht weitergegeben werden.
  • Unter Minderjährigen darf der Altersunterschied maximal 3 Jahre betragen (z. B. 15 und 18 Jahre erlaubt, 15 und 19 Jahre nicht).
  • Das Weitergeben ohne Zustimmung ist strafbar (Art. 197a StGB).
  • Zustimmung ist zwingend nötig und kann jederzeit zurückgezogen werden.
  • Funktionen wie „temporäre Nachrichten“ (z. B. bei Snapchat) bieten keinen sicheren Schutz vor Screenshots oder Aufnahmen.
Schon gewusst?

In der Schweiz liegt das Schutzalter für sexuelle Handlungen bei 16 Jahren. D.h. ab diesem Alter darf eine Person rechtlich zu sexuellen Handlungen einwilligen.

FAQ
Wie lassen sich Risiken beim Sexting verringern?

Es gibt keine absolute Sicherheit. Aber offene Gespräche über Risiken, ein verantwortungsvoller Umgang mit digitalen Medien und wiederholte Sensibilisierung für Einverständnis und Privatsphäre können das Risiko senken.

Ist es schlimm, wenn sich Jugendliche Nudes schicken?

Nicht unbedingt, solange es einvernehmlich, privat und zwischen Jugendlichen ähnlichen Alters geschieht. Problematisch wird es meist insbesondere, wenn Inhalte ohne Zustimmung weitergegeben werden.

Ist Sexting grundsätzlich negativ?

Nein. Sexting kann Teil der normalen sexuellen Erkundung in der Jugend sein. Problematisch sind Druck, Missbrauch, unfreiwillige Weitergabe oder der Kontakt mit ungeeigneten Inhalten.

Videos
Pro Juventute Aufklärungskampagne
Cyber-Gefahren – Sexting unter Jugendlichen
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