Recht am eigenen Bild

Recht am eigenen Bild
Une jeune fille prenant une photo avec son smartphone d'une rue fréquentée

Fotos und Videos zu machen, ist heute selbstverständlich. Trotzdem gibt es Regeln, die das Recht jeder Person auf ihr eigenes Bild schützen.

Mit dem Smartphone besondere Momente festhalten und die Bilder teilen – nichts ist alltäglicher. Dennoch hat jede Person Rechte an ihrem eigenen Bild. Gerade jüngeren Generationen, die Momente gerne auf einem Bild oder Video festhalten, sollten sie die wichtigsten Grundregeln kennen.

Das Recht am eigenen Bild bedeutet, dass jede Person selbst bestimmen darf, ob und wie ihr Bild verwendet wird. Das gilt sowohl für die Aufnahme als auch für die Veröffentlichung. Sobald eine Person auf einem Foto oder Video erkennbar ist, hat sie ein Recht darauf. 

In der Schweiz ist dieses Recht in verschiedenen Gesetzen geregelt. Das Zielt ist der Schutz der Privatsphäre. Zentral sind Artikel 28 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs sowie das Bundesgesetz über den Datenschutz.

Tipps
  • Grundregel: Immer um Erlaubnis fragen, wenn man eine Person fotografiert oder filmt und sagen, wie das Bild verwendet werden soll (nur auf dem Handy behalten, in sozialen Medien veröffentlichen usw.).
  • Bei folgenden Ausnahmen muss nicht nach Erlaubnis gefragt werden:
    • Stillschweigendes Einverständnis: Wenn eine Person nicht ausdrücklich „Ja“ sagt, ihr Verhalten oder der Kontext aber klar zeigt, dass sie einverstanden ist (z.B. bei öffentlichen Veranstaltungen, Sportwettkämpfen oder Auftritten auf der Strasse).
    • Wenn Personen zwar auf einem Bild zu sehen sind, aber nicht im Mittelpunkt stehen.
Schon gewusst?

Wer sein Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben hat, kann es später widerrufen und die Löschung des Bildes verlangen.

Zu beachten
  • Das Bild einer Person darf nicht ohne deren Einwilligung verwendet werden (Ausnahmen siehe oben).
  • Die Zustimmung kann an Bedingungen geknüpft sein (z. B. keine Veröffentlichung im Internet).
  • Das Einverständnis kann jederzeit zurückgezogen werden, sofern keine vertraglichen Vereinbarungen dagegensprechen.
  • Wenn jemand auf einem Foto unvorteilhaft dargestellt ist, sollte das Bild aus Respekt gelöscht werden – unabhängig von der Rechtslage.
  • Wenn Kinder noch nicht über das Recht am eigenen Bild entscheiden können, sollten Eltern seine Privatsphäre schützen. Werden Bilder veröffentlicht, sollte das Einverständnisses des Kindes eingeholt werden.
FAQ
Wie funktioniert das Recht am eigenen Bild bei Kindern?

Für die Veröffentlichung eines Kinderfotos braucht es die Zustimmung beider Eltern oder Erziehungsberechtigten. Mit zunehmendem Alter kann das Kind auch selbst widersprechen.

Wie kann ich ein Bild entfernen lassen, das ohne meine Zustimmung veröffentlicht wurde?

Zuerst die Person oder die Plattform kontaktieren, die das Bild veröffentlicht hat. Bei sozialen Netzwerken können die integrierten Meldefunktionen genutzt werden. Wird die Löschung verweigert oder verzögert, kann ein Rechtsdienst eingeschaltet oder die Polizei beigezogen werden.

Darf ich ein Foto aus dem Internet einfach weiterverwenden?

Nein – ausser es ist ausdrücklich lizenzfrei oder unter einer Lizenz veröffentlicht, die die Weiterverwendung erlaubt. Auch bei frei zugänglichen Bildern bleibt das Recht am eigenen Bild bestehen.

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